Aktuell

Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Handwerk

Kolping – Mit dem Handwerk eng verbunden

Das Werk Adolph Kolpings hat seinen Ursprung bei der Unterstützung der Handwerksgesellen. Als gelernter Schuster kannte Kolping das Handwerk aus eigener Tätigkeit. In dieser Tradition engagiert sich das Kolpingwerk bis heute sehr aktiv im Handwerk, zum Beispiel für passende Arbeitsbedingungen, angemessene Verdienste und hochwertige Arbeitsergebnisse. Deshalb identifizieren sich viele Handwerker*innen mit den Werten des Verbandes.

Das Handwerk ist eine wichtige Säule der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. 266.000 Menschen sind in über 55.000 Betrieben beschäftigt, in denen 18.000 Lehrlinge ausgebildet werden. Zusammen erwirtschaften sie einen Umsatz von ca. 37,9 Milliarden Euro. Das Handwerk in Rheinland-Pfalz ist überwiegend mittelständisch geprägt.

Quelle: https://mwvlw.rlp.de/themen/wirtschaftszweige/handwerk/?utm_source=copilot.com

Das Handwerk ist eine tragende Säule der Wirtschaft und spielt eine Schlüsselrolle bei:

  1. Fachkräftesicherung
  2. Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt
  3. Stärkung des ländlichen Raums
  4. Förderung von Innovation und Digitalisierung; Transformation
  5. Lebenslanges Lernen als Standortfaktor

Viele Unternehmen finden kaum Auszubildende und Fachkräfte. An den Hochschulen steigen die Zahlen der Studienabbrecher.

In der öffentlichen Diskussion ist häufig von „jedem Vierten“ die Rede, der sein Studium ohne Abschluss beendet. Manche Statistiken gehen auch von rd. 28 % der Bachelor-Studierenden in Deutschland und ca. 21% der Masterstudierenden aus, die ihr Studium ohne Abschluss beenden.

Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Was man unternehmen muss, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in Rheinland-Pfalz wirksam zu fördern?
  2. Ziel 3 der Fachkräftestrategie 2022-2026 (sog. Ovaler Tisch) beschreibt, die duale Ausbildung zukunftsfest und attraktiv auszugestalten: Gibt es mögliche Lösungsansätze, gerade für Studienabbrecher, eine bessere Perspektive im Handwerk zu eröffnen?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Bildung

Kolping steht für werteorientierte Bildung. Sie ist die Basis für eine gelingende Persönlichkeitsentfaltung, die Entwicklung sozialer Kompetenzen und eine gelebte Solidarität. Unsere Tätigkeit – ob in den verbandlichen Gruppen und Gemeinschaften oder in unseren Bildungseinrichtungen – fördert eine echte Herzens-, und Wertebildung (45).

Leitbild von KOLPING in Deutschland


Kurz gesagt: Bildung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit von KOLPING. Unter dem Leitgedanken von Adolph Kolping – „Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch“ – bietet Kolping vielfältige Bildungs,- und Qualifizierungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, von Kitas über Berufsausbildung bis hin zu Hochschulen und internationaler Entwicklungsarbeit an.

Bildung befähigt zudem den einzelnen Menschen dazu, aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben teilzunehmen. In einer globalisierten Welt ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes im weltweiten Marktgeschehen ein ebenfalls bedeutender Aspekt.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Was lässt sich unternehmen, damit alle Jugendlichen, unabhängig ihrer sozialen Herkunft, in Schule und Ausbildung die gleichen Chancen haben?
  2. Ist es vorstellbar, dass Bildungsinstitutionen (Uni-Campi, FHs, weiterführende Schulen) in ländliche Räume verlagert werden können u.a. auch, um die Wohnraumsituation in den Städten zu entschärfen?
  3. Wie können zur Vermeidung von langen Schulwegen die Dorfschulen gestärkt und die schultragenden Kommunen finanziell besser ausgestattet werden?
  4. Wie kann die personelle und materielle Ausstattung in allen Schulformen, Kindergärten und Kindertagesstätten gesichert werden?
  5. Wie möchten die Parteien dem Mangel an Fachpersonal in der beruflichen Aus,- Fort,- und Weiterbildung, aber auch in der sozialpädagogischen Betreuung begegnen?
  6. Wie kann Unterrichtsausfall in den Schulen vermieden bzw. reduziert werden?

Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Migration

Im Höhepunkt der Flüchtlingskrise hat KOLPING Deutschland die Kolpingsfamilien und ihre Mitglieder aufgerufen, sich aktiv mit den Kommunen, den Kirchengemeinden, den freien Initiativen und Institutionen der Wohlfahrtspflege für die Geflüchteten einzusetzen.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, in dem auch KOLPING Deutschland vertreten ist, hat bereits vor Jahren ein umfassendes europäisches Konzept für den Umgang mit der gegenwärtigen Flüchtlingssituation gefordert, das wirksame Rettungsprogramme, ein entschiedenes Vorgehen gegen Menschenhandel und verbrecherische Schleuser, die Verbesserung der Lebensperspektiven in den Herkunftsländern und auch die gerechte Verteilung zwischen den europäischen Staaten umfassen muss.

Die aktuellen Asylzahlen zeigen einen Rückgang.

  1. Die Zahl der Erstanträge auf Asyl ist 2025 laut Bundesinnenministerium um 51 % gegenüber 2024 und um 66 % gegenüber 2023 gesunken.
  2. Die Bundesregierung führt dies auf eine „Migrationswende“ zurück: strengere Grenzkontrollen, mehr Rückführungen, Einschränkungen beim Familiennachzug und die Abschaffung der Turboeinbürgerung.

Nach Auffassung des Kolping-Landesverbandes spielen darüber hinaus ggf. auch externe Faktoren, wie z. B. das Ende des Bürgerkrieges in Syrien oder eine verbesserte Lage in den bisher größten Asylherkunftsländern eine Rolle.

Für die Zukunft wirken ggf. auch die Beschlüsse der Europäischen Union vom Dezember 2025, die es demnächst erlauben, Abkommen mit Drittstaaten über die Rücknahme von Migrant*innen zu schließen.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Was hat sich in den letzten Jahren hier getan?
  2. Welche Maßnahmen müssen in den Herkunftsländern noch getroffen werden, um die Fluchtursachen bekämpfen zu können?
  3. Welche Änderungen in der eigenen Handels-, Wirtschafts- und Finanzpolitik sind angezeigt?
  4. Was muss sich in der Entwicklungszusammenarbeit auf der politischen Ebene verändern, damit Wirkungen in den Herkunftsländern erzielt werden können?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Familie

Kolping versteht Familien als Lernorte des Glaubens, der Wertevermittlung, der Kultur und der Solidarität (59).

Kolping ermutigt Menschen zum Leben in und mit Familie und setzt sich für den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie ein (60).

Kolping sieht die Familie als Grundbaustein der Gesellschaft an und setzt sich für ein gelingendes Familienleben ein (61).

Leitbild von KOLPING in Deutschland


Politik im Land trägt Verantwortung für die

  1. Entwicklung generationenübergreifender Wohnformen und Schaffung familienfreundlicher, bezahlbarer Wohnungen,
  2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen, die der Lebenswirklichkeit beider Elternteile gerecht werden,
  3. Beseitigung, bzw. Verhinderung von Kinderarmut durch ein existenzsicherndes Familieneinkommen,
  4. Generationengerechte Renten‐, Kranken‐ und Pflegeversicherung,
  5. besondere Unterstützung und Hilfen für Familien in besonderen Lebenslagen, wie Großfamilien, Alleinerziehende bzw. Einelternfamilien, Familien mit Pflegebedarf, Familienangehörigen und Kindern mit gesundheitlichen, körperlichen und seelischen Handicaps.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Für KOLPING sind Familie und Familienpolitik daher wichtige Anliegen. Vielfältige Ehe- und Familienleistungen im Land und Bund helfen Familien wirtschaftlich und ermöglichen in vielen Bereichen soziale Teilhabe. Dennoch können Familien, Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende von Armut betroffen sein. Vielfach ist ein Einkommen nicht ausreichend. Auch bei uns stellt sich deshalb die Frage, wie das Risiko der Kinderarmut eingegrenzt und der prekären Situation, z. B. von Alleinerziehenden mit Kindern, entgegengewirkt werden kann.

Für KOLPING sind die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Arbeitsbedingungen der Wirtschaft die zentralen Fragen, die nach wie vor unbefriedigend gelöst sind.

Für uns als Verband darf es nicht sein, dass die Familie der Wirtschaft untergeordnet ist. Arbeit sollte so organisiert sein, dass sie den Belangen der Familie entspricht.

Allein in Rheinland-Pfalz waren im 3. Quartal 2025 rd. 345.000 (!) Minijobber*innen im Gewerbe und ca. 16.000 in Privathaushalten beschäftigt. Damit liegt Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich jeweils auf Platz 6. Die Corona-Pandemie hat in Teilbereichen zwar zu einer Reduzierung der Minijobs geführt, was jedoch im Gesamtkontext die Menschen bei Verlust eines solchen prekären Arbeitsplatzes mangels sozialer Absicherung (zum Beispiel durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld) zum Teil von existenzsichernden, staatlichen Transferleistungen wie Grundsicherungsleistungen mindestens temporär abhängig gemacht hat.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Wie kann das nach wie vor hohe Niveau an geringfügiger Beschäftigung dauerhaft reduziert werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen bzw. ergänzenden Maßnahmen über die aktuellen gesetzlichen Regelungen hinaus, kann eine familienfreundliche Arbeitswelt gefördert werden?

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung ist ein Sammelbegriff für die Betreuung von Kindern außerhalb ihrer eigenen Familie. Gegenstand der politischen Diskussion ist vor allem die öffentlich oder privat organisierte Kindertagesbetreuung. Sie umfasst unterschiedliche Betreuungs- und Bildungsangebote wie Kindergärten, Krippen oder die Kindertagespflege. Sie richtet sich vor allem an Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zum Schuleintritt, umfasst aber auch ältere Kinder, etwa in Horten und Ganztagsschulen. (Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung)

In Rheinland-Pfalz besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Anspruch ist im Kita-Zukunftsgesetz (KiTaG) verankert und umfasst eine tägliche Betreuungszeit von mindestens sieben Stunden. In der Realität gibt es oft Wartelisten und es fehlen aktuell rund 19.800 Plätze für Kinder unter drei Jahren, sodass viele Eltern ihren Anspruch nur über Klagen durchsetzen können.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Wie können ausreichend Betreuungsplätze geschaffen werden und was machen Sie gegen den Mangel an Erziehenden?
  2. Wie können die Herausforderungen des Fachkräftemangels in den Kitas behoben werden?
  3. Wie soll die Familienfreundlichkeit in vielen Betrieben noch verbessert werden?
  4. Wie soll bezahlbarer Wohnraum insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern geschaffen werden?
  5. Welche Lösung sehen Sie, die soziale Ungleichheit zu beheben, damit einkommensschwache Familien Angebote besser nutzen können, gerade weil sie am meisten profitieren würden?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Klima- und Strukturpolitik

Nachhaltige Klima- und Strukturpolitik

Die Bewahrung der Schöpfung ist ein Thema, das viele Menschen in unserem Verband bewegt. Nach unserer Auffassung muss staatliches Handeln zwingend die Schaffung von Strukturen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Die Herstellung unserer regionalen Zukunftsfähigkeit sehen wir auch als Beitrag für unsere "EINE Welt". Wir sehen es als unabdingbar an, dass

  1. die Klimaziele des Pariser Abkommens, insbesondere die 1,5 Grad Begrenzung, Grundlage aller Entscheidungen sein muss;
  2. der Klimaschutz zwingend mit einer innovativen Energiewende verzahnt werden muss;
  3. die Mobilität der Bürger*innen unter Klimaaspekten beurteilt werden muss; der allgemeine Trend zur Urbanisierung und Verstädterung gestoppt werden muss, um z. B. bezahlbaren Wohnraum in den Städten wieder zu erreichen. Gleichzeitig ist der ländliche Raum zu stärken, damit eine Gegenbewegung entstehen kann. Parallel dazu sind Investitionen in den ÖPNV, in den Ausbau der Radinfrastruktur Beispiele, die helfen können, eine Mobilitätswende zu erreichen.
  4. alle hergestellten Produkte umwelt- und sozialverträglich, langlebig und recycelbar sein müssen. Öffentliche Beschaffungen müssen dabei diese Standards zwingend berücksichtigen.
  5. öffentliche Finanzhilfen, die auch zur Abfederung der Corona-Krise gewährt werden, nicht zu erneuten Fehlsteuerungen wie bei der Finanzkrise 2008/2009 führen dürfen (z. B. Konjunkturpaket II - Abwrackprämie).


Folgende Frage kann im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um hier eine Trendwende zu erreichen?


Landtagswahl 2026 - Unsere Positionen und Forderungen zum Thema Ladenöffnungszeiten

Verkaufsoffene Sonntage

Für KOLPING ist die Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage innerhalb der letzten Jahre trotz der gesetzlichen Regelung in Rheinland-Pfalz ein Ärgernis und nicht hinnehmbar. Davon betroffen sind u. a. die Beschäftigten und deren Familien im Einzelhandel.

Bei unserem Protest geht es nicht um die Arbeit der Notdienste, die Versorgung von Alten und Kranken oder den Bus- und Bahnbetrieb, sondern um den Einzelhandel. Unsere Ziele sind eine konsequente Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes, die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten und endlich eine Thematisierung der Folgen einer „Rund-um-die-Uhr-Konsumgesellschaft“.

Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes insbesondere vom 16.03.2022 Az.: 8 C 6.21) wird beispielsweise verlangt, dass das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes eingehalten wird und dass der Gesetzgeber die Sonn- und Feiertage zur Regel erheben muss, anlassbezogene Sonntagsöffnungen sich als Annex zur anlassgebenden Veranstaltung darstellen müssen und in der Regel auf das räumliche Umfeld der Veranstaltung beschränkt wird. Ein bloßes „Shopping-Event“ reicht nicht mehr. Dabei wurde festgestellt, dass der Anlass prägend sein muss und mehr Besucher*innen anziehen als der Handel selbst. Viele Kommunen mussten daraufhin geplante Sonntage streichen oder neu begründen.

Wir als KOLPING nehmen „gefühlt“ in den Kommunen landesweit die Tendenz war, dass daher zunehmend die Sonntage enger an große Events gekoppelt werden, um auf der „rechtssicheren Seite“ zu bleiben.

In den Änderungen zum Ladenöffnungsgesetz (siehe nachfolgender Punkt) sollen geeignete Anlässe im Gesetz konkret festgelegt werden. Hier besteht von Seitens KOLPING Landesverband Rheinland-Pfalz die Forderung, dass nicht über die „Hintertür“ die bisherigen Regelungen aufgeweicht werden.

Nach unserer Auffassung muss die Sonn- und Feiertagsruhe als Tage der Arbeitsruhe weiterhin die Regel sein.


Folgende Fragen können im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Wie kann der Trend zu immer mehr verkaufsoffenen Sonntagen gestoppt werden?
  2. Wie kann die zunehmende Ausdehnung der Arbeitszeiten in die Abende und den Samstagnachmittag begrenzt werden?
  3. Um welche „geeignete Anlässe“ wird es sich hierbei handeln?

Ladenöffnungszeiten

Der Ministerrat hat einem Gesetzentwurf zur Änderung des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes Ende 2025 in den Landtag eingebracht und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, automatisierte, personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen künftig auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Damit soll die wohnortnahe Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen und Stadtteilen, verbessert und die Vermarktung regionaler Produkte gestärkt werden.

Der KOLPING Landesverband Rheinland-Pfalz begrüßt den grundsätzlich positiven und innovativen Ansatz des Gesetzesvorhabens. Gerade im ländlichen Raum kann die Versorgungssicherheit beispielsweise der älteren Generation dadurch verbessert werden.

Irritierend ist allerdings die geplante Umsetzung, denn die Ausnahmeregelung erlaubt personallosen Kleinstverkaufsstellen (nur) mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche, an Sonn- und Feiertagen und dies nur für maximal zwölf Stunden zwischen 6 und 22 Uhr zu öffnen.

Zwar können Landkreise und kreisfreie Städte größere Flächen ausnahmsweise zulassen, wenn dies der örtlichen Grundversorgung dient. Aber allein die Formulierung lässt vermuten, dass keine 24/7 – Lösung zugelassen wird. Zudem gelten unter der Woche die regulären Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr ohne Flächenbegrenzung.

Wir befürchten, dass dies das Aus für bestehende 24/7-Konzepte ist, da die Betreiber*innen ggf. nicht mehr rentabel ihr lokales Angebot aufrechterhalten können.


Folgende Frage kann im Rahmen von Diskussionsrunden gestellt werden:

  1. Welche Änderungen sind im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch möglich bzw. was kann sich ggf. in der neuen Wahlperiode ändern?